Seit dem Jahr 2003 müssen einige Hundehalter in NRW einen Befähigungsnachweis für das Führen ihres Hundes nachweisen können.
- Wer muss diesen „Sachkundenachweis Hund NRW“ – Test ablegen und wo?
- Was beinhaltet dieser Test und wie kann man sich darauf vorbereiten?
- Zu welchem Zweck wurde dieser Test eingeführt?
Hier folgen einige Fakten:
Jeder der einen Hund ab 40 cm Widerristhöhe oder > 20kg Körpergewicht hält, muss im Land NRW nachweisen können, dass er imstande ist, mit dem Hund umzugehen und über ein grundlegendes Wissen über Hundehaltung und Hundeverhaltensweisen hat.
Dieses Wissen und die Fähigkeit einen Hund zu halten muss der jeweiligen Stadt, in der man mit seinem Hund lebt schriftlich Bescheinigt werden. Dazu dient der : Sachkundenachweis für Hunde in NRW.
Diese Verordnung ist im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LhundG NRW) festgelegt.
Gibt es Ausnahmen?
Im Prinzip muss jeder der einen „großen“ Hund besitzt der Stadt bestätigen, dass er imstande ist, diesen zu halten. Allerdings kommen einige um das ablegen der Sachkunde-Prüfung herum: Alle die seit mehr als drei Jahren (vor in Kraft treten des Gesetzes) einen oder mehrere „große“ Hunde halten und bisher nicht negativ bei dem Ordnungsamt oder Tierschutz aufgefallen sind. Dies muss bei der Behörde schriftlich versichert werden.
Wo kann man den Sachkundenachweis Hund NRW – Test ablegen?
Den Sachkundenachweis Hund NRW kann man bei einem autorisierten Tierarzt ablegen. Dieser stellt in einem persönlichen Gespräch und anhand eines schriftlichen Tests fest, ob der Hundebesitzer die entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt einen Hund zu führen.
Die Fragen mit den entsprechenden Antworten wurden vom Land NRW veröffentlicht, so dass man sich gut auf diesen Test vorbereiten kann.
Dieser Test wird später vom Tierarzt auch als Gesprächsgrundlage für die weitere Ermittlung des Kenntnisstandes des Hundebesitzers gebraucht. Auf eventuelle falsche Antworten wird noch einmal speziell eingegangen und vom Arzt erklärt. Sollte der Tierarzt den Hundebesitzer für nicht fähig halten, ist er verpflichtet, die Ausstellung des Sachkundenachweises abzulehnen.
Hier finden Sie den offiziellen Fragebogen + Lösungen für den Sachkundenachweis Hund NRW:
www.tieraerztekammer-nordrhein.de